Der gestern von der Meyer Burger Technology AG (MBT) veröffentlichte Jahresabschluss zeigt die dramatische Finanzlage des Unternehmens auf.
Ohne erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung und weiterer Finanzierungen droht schon im April die Zahlungsunfähigkeit. Der Erfolg der Kapitalerhöhung ist unsicher, da anders als bei den beiden vorherigen Kapitalerhöhungen keine verbindlichen Zusagen für Partizipation oder Underwriting bestehen. Auch bestehen Risiken, dass Finanzverbindlichkeiten wie der Konsortialkredit oder die Wandelanleihen vorzeitig fällig werden.
Aktionären droht aufgrund der Emission von bis zu 25 Milliarden Aktien zu einem Rappen eine massive Verwässerung.
Jahresabschluss zeigt dramatische Finanzlage
Die Ergebnisse der Meyer Burger Technology AG (MBT) für das Geschäftsjahr 2023 sind deutlich schlechter als die am 17.01.2024 gemeldeten vorläufigen Zahlen. Bei einem rückläufigen Umsatz von 135 Mio. CHF erzielte MBT einen Verlust in Höhe von 292 Mio. CHF.
Besonders dramatisch ist der Rückgang der flüssigen Mittel in Höhe von 150 Mio. CHF zum Stichtag 31.12.2023 auf nur noch 82 Mio. CHF Ende Februar.
Der Bericht des Abschlussprüfers PWC zeigt wie dramatisch die Lage bei MBT ist. Ohne Zufuhr erheblicher neuer Finanzmittel, wie durch die kurzfristig angesetzte Kapitalerhöhung und weiterer Finanzierungen, sowie der erfolgreichen Umsetzung ihrer Geschäftspläne sei gemäss PWC „die Gruppe höchstwahrscheinlich nicht in der Lage, die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten“.
Im Anhang des Jahresabschlusses wird unter Punkt 1.5 ausgeführt, dass ohne erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung im Umfang von 200 bis 250 Mio. CHF MBT bereits im April die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Auch stelle diese Kapitalerhöhung nur einen ersten Schritt dar, um es MBT zu ermöglichen, die Geschäfte fortzuführen.
Ein grosses Risiko besteht auch aufgrund der Cross-Default-Klauseln einzelner Fremdkapital-Instrumente. So wird im Anhang unter Punkt 2.9 erläutert, dass bestimmte Kreditauflagen des Konsortialkredits im Volumen von 73 Mio. CHF bis zum 30.09.2023 suspendiert sind. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation besteht laut MBT das Risiko, dass die Kreditauflagen auch nach dem 30.09.2024 nicht eingehalten werden können. Dies hätte zur Folge, dass der Konsortialkredit sofort fällig gestellt werden könnte.
Im Anhang wird unter Punkt 3.5 darauf hingewiesen, dass die beiden Wandelanleihen im Gesamtvolumen von über 360 Mio. EUR Cross-Default-Klauseln unterliegen. Eine vorzeitige Fälligkeit des Konsortialkredits könnte somit auch zu einer vorzeitigen Fälligkeit der Wandelanleihen führen.
Die Aktionäre der MBT werden von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nur wenige Tage vor der ausserordentlichen Generalversammlung über die dramatische wirtschaftliche Lage informiert und dass auch nur, wenn sie den Jahresabschluss genau lesen.
Rücktritte im Verwaltungsrat
Äusserst bedenklich sind auch die jüngsten Abgänge im Verwaltungsrat der MBT. Der Rücktritt von Herrn Urs Schenker wurde am 17.01.2024 zusammen mit den vorläufigen Zahlen gemeldet. Gestern informierte MBT dann über den Rücktritt von Katrin Wehr-Seiter. Dieser Rücktritt erfolgte aber bereits vor über zwei Wochen. Der SASV wies damals schon MBT auf die Ad-hoc-Pflicht hin, insbesondere da auch die Nominierung von Katrin Wehr-Seiter ad-hoc gemeldet wurde. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage bei MBT sind derartige Rücktritte aus Sicht des SASV klar als kursrelevant einzustufen, wie auch der Kommentar der UBS zu diesem Thema zeigt. MBT hingegen sieht laut Stellungnahme keine Kursrelevanz.
In den letzten Jahren gab es viele überraschende Rücktritte bei Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. MBT gab für diese Demissionen stets „persönliche Gründe“ an. Eine Person bestätigte gegenüber dem SASV, dass MBT bei ihr entgegen klarer vorheriger Anweisung trotzdem „persönliche Gründe“ anführte. Herr Alexandre Müller, bei MBT verantwortlich für Investor Relations, erklärte der betroffenen Person nach Veröffentlichung, dass eine andere Kommunikation zu Fragen geführt hätte. Eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt liess Herr Alexandre Müller unbeantwortet.
Ausserordentliche Generalversammlung und Kapitalerhöhung
Um die drohende Zahlungsunfähigkeit im April zu verhindern, ist MBT gezwungen, die Aktionäre im Rahmen der am 18.03.2024 stattfindenden ausserordentlichen Generalversammlung über eine Kapitalerhöhung abstimmen zu lassen. Dass MBT so spät erst auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit reagiert, ist den Aktionären gegenüber eine Zumutung und zeigt, dass die vom SASV schon seit Jahren kritisierte Finanzplanung erhebliche Schwächen aufweist. MBT musste stets die zu optimistischen Prognosen nach unten korrigieren, tat dies aber nach Ansicht des SASV zu spät.
Anders als in den Jahren 2020 und 2022 gibt es bisher keine relevanten verbindlichen Erklärungen von Investoren an der geplanten Kapitalerhöhung zu partizipieren oder diese im Rahmen eines Underwriting zu garantieren. Bei der Kapitalerhöhung 2020 waren 110 Mio. CHF von 150 Mio. CHF zuvor garantiert. Im Jahr 2022 haben die Konsortialbanken im Rahmen eines Underwriting die gesamte Kapitalerhöhung garantiert.
Sowohl DESRI als auch Hauptaktionärin Sentis Capital haben bis heute keine verbindliche Zusage gegeben, an der Kapitalerhöhung zu partizipieren. Auch beträgt das Volumen der unverbindlichen Absichtserklärungen weniger als 70 Mio. CHF der notwendigen 200 bis 250 Mio. CHF. Ein Gelingen der Kapitalerhöhung ist als unsicher einzustufen.
MBT beabsichtigt den Nennwert der Aktien auf einen Rappen herabzusetzen und bis zu 25 Milliarden neue Aktien zu emittieren. Den Aktionären droht selbst für den Fall einer erfolgreichen Kapitalerhöhung eine massive Verwässerung.
Der SASV wird wie bisher an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen und Aktionärsfragen und deren Beantwortung durch den Verwaltungsrat dokumentieren.
Rechtliche Schritte
Der SASV hatte am 16.02.2024 angekündigt aufgrund der mangelhaften Transparenz und den wiederholten Verfehlungen von MBT Anzeigen wegen Verdachts auf Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie wegen Verdachts auf Marktmanipulation vorzubereiten. Der SASV wird diese zeitnah veröffentlichen und bei den zuständigen Stellen einreichen.
Sodann behält sich der SASV vor, Strafanzeige wegen Verdachts auf Kursmanipulation einzureichen. Weitere rechtliche Schritte, namentlich Zivilklagen gegen einzelne Mitglieder der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats werden geprüft.
Bisher haben bereits über 170 Anleger ihr Interesse deponiert, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Teilnehmen können auch Anleger, welche ihre Aktien der MBT bereits zur Gänze oder in Teilen verkauft und damit Verlust realisiert haben.
Die Registrierung erfolgt über die Internetseite des SASV: https://www.anlegerschutzverein.ch/mbt#mbtregistrierung
Über den Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV)
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) wurde 2021 gegründet und setzt sich seitdem für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein. Der SASV hilft geschädigten Anlegern ihre Ansprüche durchzusetzen. 2023 hat der SASV eine Klage gegen die UBS vor dem Handelsgericht Zürich eingebracht, der sich über 1700 geschädigte Aktionäre der Credit Suisse angeschlossen haben.
Seit 2023 ist der SASV Mitglied von BETTER FINANCE, der europäischen Vereinigung von Anlegern und Nutzern von Finanzdienstleistungen, deren Aktivitäten seit 2012 von der Europäischen Union unterstützt werden.
Berichterstattung zum SASV finden Sie unter folgendem Link: https://anlegerschutzverein.ch/#medienberichte
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