Im Zuge der Klage gegen die UBS wurden wir von verschiedenen Anlegerinnen und Anlegern auch auf das Thema Retrozessionen angesprochen. Dieses Thema beschäftigt Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz schon seit längerem. Eine kurze Übersicht der Stiftung für Konsumentenschutz finden Sie hier.
Retrozessionen fallen grundsätzlich bei jeder Investition in einen aktiv verwalteten Fonds und in strukturierte Produkte wie Optionen an. Gerade Banken nutzen das Vertrauen ihrer Kunden oftmals aus und legen ihnen zahlreiche bankeigene aktiv verwaltete Fonds in das Portfolio – also die UBS UBS-Fonds, die Migros Bank Migros Bank-Fonds etc. Auf diese Weise verdient die Bank doppelt für dieselbe Dienstleistung.
In einem jüngst ergangenen Entscheid, hat das Handelsgericht Zürich seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Anlegerinnen und Anleger in jedem Fall Anspruch auf Retrozessionen haben (HG210223). Das bedeutet: Unabhängig davon, ob die die Verwaltung Ihres Vermögens einer Bank oder einem unabhängigen Vermögensverwalter anvertraut haben, sich bei Anlageentscheiden beraten lassen oder Ihre Anlageentscheide alleine treffen, müssen Retrozessionen im Zusammenhang mit der gewählten Finanzanlage an Sie als Anlegerin oder Anleger weitergeleitet werden.
Anlegerinnen und Anleger können zwar im Voraus auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichten. Das Bundesgericht stellt jedoch relativ hohe Anforderungen an einen solchen Vorausverzicht. Zudem hat das Handelsgericht im bereits genannten Urteil klargestellt, dass gerade ältere Verzichtsklauseln häufig irreführend formuliert und daher ungültig sind.
Aufgrund von verschiedenen Hinweisen hat der SASV zudem festgestellt, dass gerade Versicherungen, die Investitionsmöglichkeiten anbieten, sich nicht immer an die bundesgerichtliche Rechtsprechung halten. Der SASV sieht hier Handlungsbedarf.
Prüfen Sie die daher Zusammensetzung Ihres Portfolios. Finden Sie darin Anlagefonds, so bestehen gute Chancen, dass Sie einen Anspruch gegenüber Ihrer Bank auf Retrozessionen haben. Handelt es sich bei den Anlagefonds in Ihrem Portfolio dann noch um bankeigene Fonds, so ist es wahrscheinlich, dass Ihr Berater / Ihre Beraterin primär im eigenen Interesse handelt – und nicht in Ihrem.