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Verletzung von Aktionärsrechten durch Meyer Burger - Kritik vom SASV

Aktualisiert: 29. Dez. 2021

Der Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) kritisiert Meyer Burger Technology AG (MBT) für Verletzung von Aktionärsrechten und fordert die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und geltender Corporate Governance.

  • Protokoll der letzten GV wurde erst auf öffentlichen Druck und mit über zwei Monaten Verzögerung veröffentlicht

  • Aktionärsfragen an der GV wurden bis heute nicht adäquat beantwortet

  • Grossaktionär Kondrashev/Sentis mit eigenem Vertreter im VR verkauft ohne Meldung von Management-Transaktionen ein Drittel seines Bestandes

  • Anteil an Oxford PV wurde ohne Meldung von 18.4% auf 19.8% erhöht

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) kritisiert Meyer Burger Technology AG (MBT) für die Verletzung von Aktionärsrechten und fordert die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und das Einhalten geltender Corporate Governance.


Das Protokoll der Generalversammlung vom 4. Mai 2021 wurde erst auf öffentlichen Druck hin und mit einer Verzögerung von über zwei Monaten am 9. Juli 2021 veröffentlicht. Die auf der Generalversammlung gestellten Aktionärsfragen wurden bis heute nicht adäquat beantwortet. Dies wiegt insbesondere deshalb schwer, da am 16. Juni 2021 eine Fremdkapitalfinanzierung in Höhe von 185 Mio. Euro abgeschlossen, am 2. Juli 2021 eine 80 Mio. CHF Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durchgeführt und eine 145 Mio. EUR Wandelanleihe begeben wurde. Diese Transaktionen wurden ohne Wissen des Markts über die an der Generalversammlung von Aktionären erfragten Tatsachen durchgeführt.


In der Schweiz veröffentlichen börsenkotierte Gesellschaften das Protokoll der Generalversammlung innert weniger Tage. Nach herrschender Rechtslehre muss das Protokoll 20 Tagen nach der Generalversammlung vorliegen. Das Verhalten von MBT ist beispiellos für eine börsenkotierte Gesellschaft mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. CHF und beschädigt das Vertrauen in die Gesellschaft.


Gemäss Gesetz (OR 697) hat jeder Aktionär das Recht an der Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Der Verwaltungsrat ist insoweit verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die lapidare Antwort von CEO Gunter Erfurt auf vier detaillierte und gewichtige Fragen zum Finanzmodell, insbesondere mögliche Kostenabweichungen bei der Modulfertigung war: „Das Finanzmodell und damit der zugrundeliegende finanzielle Ausblick wurden und werden regelmässig überprüft“. Damit hat der Verwaltungsrat der MBT seinen Aktionären nicht genügend Auskunft erteilt.


Auch wurden die weiteren Fragen der Aktionäre bis heute nicht adäquat beantwortet.


Am 13. Juli 2021 meldete der Grossaktionär Petr Kondrashev das Unterschreiten der 10%-Schwelle. Aus der Meldung ist ersichtlich, dass sein Investment-Vehikel Sentis Capital PCC (Cell 3) ein Drittel der Beteiligung an der MBT veräussert hat. Herr Kondrashev entsandte seinen Angestellten Herrn Mark Kerekes als Vizepräsidenten in den Verwaltungsrat der MBT. Herr Kerekes arbeitet nach wie vor für Herrn Kondrashev in der Funktion als Geschäftsführer der Sentis Capital PCC. Darüber hinaus wurde an der letzten Generalversammlung der ehemalige Sentis-Anwalt Urs Schenker in den Verwaltungsrat gewählt.


Es wurden keine Management-Transaktionen gemeldet und es besteht der Verdacht, dass in insiderrechtlich relevanten Zeiträumen gehandelt wurde. Zudem wurden den Aktionären und dem Markt mutmasslich preissensitive und ad hoc relevante Informationen vorenthalten. Der SASV ruft die FINMA und die SIX auf, diesen Umständen nachzugehen.


Am 26. Juli 2021 meldete MBT rechtliche Optionen gegen Oxford PV zu prüfen, welche zuvor die strategische Partnerschaft mit MBT gekündigt hatte.

In dem Zusammenhang gab MBT eine Beteiligung in Höhe von 19.77% an. Die initiale Beteiligung in Höhe von 18.4% erfolgte im März 2019. Eine Erhöhung wurde seitdem nicht gemeldet, obwohl Oxford PV die grösste Beteiligung ist und eine strategische Relevanz hat. MBT ist aufgefordert aufzuklären, wann und auf welcher Grundlage die Erhöhung erfolgte und welche finanziellen Mittel dazu aufgebracht wurden.


Über den Schweizerischen Anlegerschutzverein:

Der Schweizerische Anlegerschutzverein wurde am 15. Juli 2021 in St. Gallen gegründet. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der Verein auch gezielt das Vorgehen von Wertpapierbesitzern fördern, Rechte gegenüber Unternehmungen, deren Organen sowie Gross- und Mehrheitsaktionären durchzusetzen. Dazu zählen Sonderprüfungen, Verantwortlichkeitsklagen gegen das Management auf Schadenersatz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder wegen Verfolgung von Eigeninteressen. Somit soll zum Schutz von Aktionärsrechten ein Gegengewicht zum Verwaltungsrat und Grossaktionären von börsenkotierten Gesellschaften gebildet werden. Ziel ist es, dadurch für gute Corporate Governance auf dem schweizerischen Kapitalmarkt für Aktionäre zu sorgen.


Initiantin des Vereins ist Gisèle Vlietstra. Sie ist schweizerische Privatanlegerin und hat sich in der Vergangenheit bereits öffentlich für Aktionärsrechte eingesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit MBT. Aufgrund dieser Erfahrung, und da es bisher noch keine wirkliche Interessensvertretung für Anleger in der Schweiz gibt, sieht sie die Notwendigkeit einer Interessenvertretung für Privatanleger, um ein Gegengewicht zum Verwaltungsrat und Grossaktionären zu bieten, welche Aktionärsrechte verletzen.


Die Kommunikation mit dem Verwaltungsrat der Meyer Burger und Sentis Capital ist auf www.transparenz-meyerburger.com veröffentlicht.

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