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Möchten Sie Ihren Verlust im Rahmen der Fusion von Credit Suisse und UBS geltend machen? Schliessen Sie sich jetzt der Klage nach Art. 105 FusG an!
Variante 1
Kostentragung anteilsmässig durch CS-Aktionär
Ablauf
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Sie melden sich auf dieser Webseite für die Teilnahme an der Klage nach Art. 105 FusG an und beauftragen somit den SASV, sie gegenüber der UBS zu vertreten.
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Der SASV sendet Ihnen eine Rechnung zur Deckung der notwendigen Kosten, die Sie per Überweisung bezahlen.
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Der SASV wählt einen oder mehrere Musteraktionäre aus. Diese Musteraktionäre beauftragen in Abstimmung mit dem SASV die Anwaltskanzlei Niedermann Rechtsanwälte aus Zürich, die Rechte aus dem Fusionsgesetz geltend zu machen. Die Anwaltskanzlei bereitet die Klage vor und reicht diese bei dem zuständigen Gericht in Zürich ein.
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Der SASV vertritt Ihre Interessen, somit nehmen Sie an der Klage teil.
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Die Kosten betragen CHF 0.07 pro Aktie plus einer einmaligen Verwaltungspauschale von CHF 250. Sollten die Kosten im Zusammenhang mit der Klage pro Aktie tiefer ausfallen als ursprünglich kalkuliert, erhalten Sie anteilsmässig eine Rückerstattung pro Aktie. Der SASV hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Damit nehmen Sie an der Klage zu Selbstkosten teil.
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Im Falle eines erfolgreichen Verhandlungsergebnisses bzw. Gerichtsprozesses erhalten Sie als teilnehmende Aktionäre eine Abfindung, die der Wertdifferenz zwischen dem im Fusionsvertrag festgelegten Kurs und dem vom Gericht festgelegten Kurs entspricht. Der mögliche Gewinn hängt also sowohl vom Preis pro Aktie ab, den das Gericht festlegt, als auch von der Anzahl der am 19.03.2023 durch den Aktionär gehaltenen Aktien.
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Der SASV informiert Sie kontinuierlich über den Sachstand und führt allfällige Entscheidungen unter den teilnehmenden Aktionären im Mehrheitsweg herbei. Dies kann z.B. die Abstimmung über die Annahme eines Vergleichsvorschlags betreffen.
Hinweis: Sie können unabhängig vom Wohnsitz und der Anzahl an Aktien teilnehmen, wenn Sie am 19. März 2023 Aktionär der Credit Suisse gewesen sind.
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