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FCR Immobilien AG – Treuhänder der Sicherungsrechte ist Verdächtiger in Strafverfahren

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) gibt mit dieser Medienmitteilung Hinweise zu folgenden Wertpapieren:

  • FCR Immobilien AG Aktie (ISIN: DE000A1YC913)

  • FCR Immobilien AG Anleihe 5.25% 2019-24 (ISIN: DE000A2TSB16)

  • FCR Immobilien AG Anleihe 4.25% 2020-25 (ISIN: DE000A254TQ9)

  • FCR Immobilien AG Anleihe 7.25% 2023-28 (ISIN: DE000A352AX7)

Die in Frankfurt kotierte FCR Immobilien AG plant eine Anleihe (ISIN: DE000A352AX7) mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Kupon von 7.25% zu emittieren. Das Volumen soll bis zu EUR 60 Mio. betragen. Die Zeichnungsfrist endet am 21.11.2023 (12 Uhr).


Die FCR Immobilien AG hat zwei weitere Anleihen ausstehend, welche in 2024 bzw. 2025 fällig werden. Gläubiger der in 2024 fälligen Anleihe (ISIN: DE000A2TSB16) können diese in die neu zu emittierende Anleihe umtauschen.


Laut den jeweiligen Prospekten der hier aufgeführten Anleihen der FCR Immobilien AG sollen die Anleihen (Teilschuldverschreibungen) durch Buchgrundschuld besichert werden.


Als Treuhänder der Sicherungsrechte fungiert die Prinz Waldeck Treuhand GmbH mit Sitz in Grünwald. Geschäftsführer der Prinz Waldeck Treuhand GmbH ist Nikolaus Prinz zu Waldeck und Pyrmont. Dieser ist auch als Rechtsanwalt und Partner für FRIEDLEIN & Partner Rechtsanwälte, Steuerberater Partnergesellschaft mbB mit Sitz in München tätig.


In den jeweiligen Wertpapierprospekten werden Risikohinweise in Zusammenhang mit dem Treuhänder aufgeführt. So tragen laut Wertpapierprospekt die Anleger das Risiko von Pflichtverletzungen oder der Insolvenz des Treuhänders.


Diese Risiken sind elementar für die Anleger. Bei einer Insolvenz des Treuhänders kann laut Wertpapierprospekt ein Totalverlust der Anleger nicht ausgeschlossen werden. Die Emittentin FCR Immobilien AG unterlässt es aber auf die spezifischen Risiken des Treuhänders im aktuellen Wertpapierprospekt hinzuweisen:


Sowohl Nikolaus Prinz zu Waldeck und Pyrmont als auch die Prinz Waldeck Treuhand GmbH sind zentrale Verdächtige eines seit Mitte 2022 unter dem Aktenzeichen UR.2022.297 in Liechtenstein laufenden Strafverfahrens. Verschiedene Anleger und Gläubiger zeigten an, mindestens in zweistelliger Millionenhöhe geschädigt worden zu sein. Es wurden umfassende Durchsuchungen und Beschlagnahmungen schon im letzten Jahr durchgeführt. Die Erkenntnisgewinne daraus führten zur Ausweitung des Strafverfahrens.

So soll Nikolaus Prinz zu Waldeck und Pyrmont über Konten der Kanzlei FRIEDLEIN Investorengelder zweckentfremdet weitergeleitet und über die Prinz Waldeck Treuhand GmbH mutmasslich inkriminierte Gelder verschoben haben.

Nikolaus Prinz zu Waldeck und Pyrmont soll darüber hinaus durch falsche Vermögensbestätigungen Anleger getäuscht haben.


In der Causa gab es umfassende internationale Medienberichterstattung, in der Nikolaus Prinz zu Waldeck in Zusammenhang mit den falschen Vermögensbestätigungen namentlich erwähnt wird.


Es besteht ein hohes Risiko, dass geschädigte Anleger auch Ansprüche gegen die Prinz Waldeck Treuhand GmbH geltend machen können.


Die Emittentin FCR Immobilien AG sollte umgehend ihre Aktionäre und Gläubiger über diesen Sachverhalt und die damit verbundenen Risiken informieren.


Strafverfahren_PzW
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