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Fragen des SASV an der Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG am 05.05.2022

Anlässlich der Generalversammlung der Meyer Burger Technology AG am 05.05.2022 stellt der Schweizerischen Anlegerschutzverein (SASV) die folgenden Fragen:


Fragen zu Traktandum 1:


Wortmeldung und Fragen zum Komplex Ausblick:

Meyer Burger hat im Vorfeld der Kapitalerhöhung im Juli 2020 erstmalig einen Ausblick für die mittel- und langfristigen Ziele gegeben. Zusätzlich wurde der notwendige Finanzbedarf für den Aufbau der Zell- und Modulproduktionskapazitäten beziffert.

Für 2023 wurde zunächst ein Umsatz von CHF 400-450 Mio. in Aussischt gestellt. Dieser wurde später auf über CHF 550 Mio. nach oben korrigiert. Die Bruttogewinnmarge wurde zunächst von 45-50% auf über 40% korrigiert. Der Plan für eine EBITDA-Marge von über 25% wurde hingegen beibehalten. Auch wurde die in Aussicht gestellte Nettoverschuldung von 0.25 bis 0.5mal EBITDA auf bis zu 1.5mal EBITDA erhöht.

Die Pläne für 2027 einen Umsatz von über CHF 2 Mrd. und einer EBITDA-Marge von über 30% zu erzielen wurden hingegen zunächst beibehalten.

Der Finanzbedarf für den Aufbau von 7 GW an Zell- und Modulproduktionskapazität wurde nie angepasst und zuletzt wurde im November 2021 bestätigt, dass aufgrund der bereits erfolgten Kapitalmassnahmen nur noch CHF 50 Mio. fehlen würden, um die Ziele zu erreichen.

Am 24.03.2022 wurde dann der finanzielle Ausblick mit dem Hinweis, dass „die Expansion schneller als bisher geplant erfolgen soll“, komplett gestrichen. Bis zur Veröffentlichung des Halbjahresberichts im August 2022 soll eine angepasste Prognose bekannt gegeben werden.

Seit 2020 hat es kontinuierlich signifikante Bewegungen an den Devisen-, Rohstoff- und Energiemärkten gegeben. Auch hat es entsprechende Preisveränderungen bei für MBT relevanten Vorprodukten wie Polysilizium, Wafer, Solarglas und Rahmen gegeben.

Darüber hinaus dürfte die massive Expansion chinesischer Konkurrenten den Wettbewerb um Rohstoffe als auch um Kunden in den nächsten Jahren deutlich intensiver werden lassen.

Bereits an der Generalversammlung 2021 wurden von Aktionären konkrete Fragen zum Thema Ausblick gestellt, welche nicht vom Verwaltungsrat beantwortet wurden.

Aktionären der MBT ist es nicht zuzumuten so lange im Unklaren gelassen zu werden.

Die Meldung vom 24.03.2022 betrachtet nur das im Vergleich zum bestehenden Ausblick höhere Mengenwachstum infolge eines möglichen weiteren Kapazitätsausbaus. Es werden keine Aussagen zu höheren Kosten und den Folgen für die in Aussicht gestellten Margen getätigt. Auch schweigt MBT über mögliche höher Kosten für den Aufbau der geplanten 7 GW.

  1. Plant der Verwaltungsrat der MBT weiterhin mit EBITDA-Margen von über 25% in 2023 und von über 30% in 2027 oder wurden diese Ziele ebenfalls am 24.03.2022 gestrichen? Wenn ja erwartet der Verwaltungsrat eine Anpassung nach oben oder nach unten?

  2. Wurde im Geschäftsjahr 2021 vor Abschluss der Bankenfinanzierung und der folgenden Kapitalmassnahmen der Ausblick und Geschäftsplan überprüft und bestätigt? Wenn ja wann hat der Verwaltungsrat dazu einen Beschluss gefasst? Wenn nein, warum hat er auf eine Überprüfung und mögliche Anpassung verzichtet? Gab es dazu rechtliche Abklärungen? Wenn ja von wem wurden diese durchgeführt?

  3. Gab es aufgrund der erheblichen Bewegungen bei Preisen für Vorprodukte eine Überprüfung des Ausblicks und des Geschäftsplans vor dem 24.03.2022. Wenn ja, wann und wenn nein, warum wurde keine Überprüfung vorgenommen?

  4. MBT hat im initialen Ausblick für die Expansion auf 1.4GW einen CAPEX von 195 Mio. EUR/GW angegeben. Für die darauffolgende Expansion auf 7 GW wurde ein CAPEX von 160-175 Mio. EUR/GW kommuniziert. Diese Zahlen wurden seitdem nicht mehr korrigiert. Wurde ein möglicher Anpassungsbedarf infolge internationaler Preisentwicklungen beim CAPEX überprüft? Wenn ja, wann erfolgte diese Überprüfung und was war das Ergebnis? Wenn nein, warum wurde auf diese Überprüfung verzichtet?


Wortmeldung und Fragen zum Komplex SGA:

Im Geschäftsbericht für das Jahr 2021 wird die Einrichtung eines Strategie- und Genehmigungsausschusses (SGA) das erste Mal öffentlich ersichtlich. Dieser war zwischen dem 10.03.2021 und dem 04.05.2021 aktiv. Laut Geschäftsbericht wurden alle Kompetenzen des Verwaltungsrats mit Ausnahme derer, welche nach Art. 716a OR nicht delegierbar sind, auf das SGA übertragen. Insbesondere war das SGA für Investitionsentscheidungen und Finanzierungen zuständig. Mitglieder des SGA waren Franz Richter, Andreas Herzog und Mark Kerekes.


  1. Was waren die Gründe für die Einrichtung des SGAs?

  2. Ist im Organisationsreglement von MBT die Möglichkeit eines solchen SGAs vorgesehen?

  3. Wurde die Einrichtung des SGA rechtlich geprüft? Wenn ja, wann und von wem?

  4. Wurde rechtlich geprüft, ob die vom SGA getroffenen Beschlüsse nicht zu den nach Art. 716a OR nicht übertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates gehören? Wenn ja, wann und von wem? Wenn nein, handelt es sich um nichtige Beschlüsse?

  5. Hat der SGA Beschlüsse in Zusammenhang mit dem Konsortialkreditvertrag gefasst? Wenn ja, wurde das Bankenkonsortium informiert, dass diese Beschlüsse nicht vom gesamten Verwaltungsrat, sondern nur vom SGA gefasst wurden?

  6. Wurde rechtlich geprüft, ob die Einrichtung des SGA per Ad-hoc-Meldung öffentlich gemacht werden muss? Wenn ja, wann und von wem?

  7. Wurden im Geschäftsjahr 2021 alle Protokolle der Verwaltungsratssitzungen fristgemäss allen Verwaltungsratsmitgliedern zur Genehmigung vorgelegt und von diesen auch genehmigt?


Wortmeldung und Fragen zum Komplex Ad-hoc-Pflicht:

Auf der Bilanzpressekonferenz vom 11.03.2021 erklärte MBT, dass die Produktion mit einer jährlichen Kapazität von 400 MW noch im 2.Quartal starten soll. Diese Aussage wird in einer Unternehmensmeldung vom 22.04.2021 bestätigt. In einer Unternehmenspräsentation von MBT im Mai 2021 heisst es weiter wortwörtlich: „Start mit 400 MW um Gewinnzone zu erreichen (...).“

Anfang August 2021 häuften sich die Beiträge von MBT-Kunden in diversen Foren, welche über erhebliche Lieferverzögerungen berichteten.

Der SASV trat daraufhin am 11.08.2021 mit dem IR-Verantwortlichen von MBT, Herrn Andreas Durisch, in Verbindung und fasste telefonisch nach. Telefonisch wurde erst noch versichert, dass es bei der Auslieferung an Grosshändler zu keinen Lieferverzögerungen gekommen sei. Anschliessend wollte Herr Durisch die zugesandte Gesprächsnotiz nicht bestätigen. Der SASV wies in dem Schreiben MBT auch auf die Ad-hoc-Relevanz hin. Zwei Tage später, am 13.08.2021 gestand MBT per Ad-hoc dann doch Lieferverzögerungen ein und kündigte an, dass die volle Produktionskapazität nun nicht wie geplant Ende August erreicht werden würde, sondern erst ein paar Wochen später.


Am 19.08.2021 bestätigte MBT, dass man in Kürze die volle Produktionskapazität erreichen würde und informierte darüber hinaus, dass MBT mit den vorliegenden Bestellungen aus Europa und den USA bis weit ins 4. Quartal 2021 hinein vollständig ausverkauft sei.

Am 16.09.2021 bestätigte Gunter Erfurt in einem Interview, dass die Probleme für die Lieferverzögerungen gelöst seien.

Am 02.12.2021 musste MBT erneut Probleme und Verzögerungen bei der Modulproduktion infolge Covid-bedingter Personalausfälle melden. In der Folge konnte nur eine der zwei Produktionsstrassen betrieben werden.

Weiter meldete MBT, dass aufgrund konservativer Planung der Lieferungen an Kunden der reduzierte Ausstoss nur einen geringfügigen kurzfristigen Einfluss habe.

MBT hat durch seine Meldungen den Eindruck erweckt, von Mitte September bis Anfang Dezember eine monatliche Produktionsleistung von über 33 MW erreicht zu haben und ab Dezember zumindest noch eine Produktionsleistung in Höhe von über 16 MW erreicht zu haben. In Summe wären das über 100 MW, da auch eine Produktion ab Juli 2021 vermeldet worden ist.

Am 24.03.2022 wurde im Rahmen der Bilanzpressekonferenz bekannt, dass MBT im gesamten Jahr 2021 aber nur 20 MW an Modulen verkauft hat.


  1. Wann wurden Grosshändler erstmalig über die im August eigetretenen Lieferverzögerungen unterrichtet?

  2. Warum unterliess man es, unverzüglich den Markt über eine Ad-hoc zu informieren? Der Aktienkurs sank bereits signifikant, als diese Informationen im Markt durchsickerten, da Endkunden in diversen Foren über Lieferverzögerungen berichteten? Nach der Ad-hoc stürzte der Aktienkurs dann weiter ein.

  3. Wie hoch waren die Bestellungen (getrennt für Europa und die USA), welche zu der Aussage führten, man sei bis weit ins vierte Quartal ausverkauft? Wie steht diese Aussage im Verhältnis zu den im Gesamtjahr nur verkauften 20 MW und der eigentlichen Produktionsleistung, welche über 100 MW hätte betragen müssen?Laut Ad-hoc vom 19.06.2020 meldete MBT Kaufabsichtserklärungen von Kunden in den USA und Europa in Höhe von 2 GW.

    1. Sind diese Kaufabsichtserklärungen noch aufrecht und wenn ja, was ist der Status der Verhandlungen? Wann erwartet der Verwaltungsrat verbindliche Abschlüsse?

    2. Konnten einzelne Kaufabsichtserklärungen zu verbindliche Kundenaufträgen transformiert werden? Wenn ja in welchem Umfang?

    3. Wenn eine Änderung des Status dieser Kaufabsichtserklärungen erfolgte, warum wurde darüber nicht ad-hoc informiert?

Laut Ad-hoc vom 11.03.2021 meldete MBT den vorzeitigen Eintritt in den US-Markt und kündigt an, bereits erste Umsätze im zweiten Halbjahr zu erzielen. Am 19.08.2021 meldete MBT vorliegende Aufträge aus den USA.

  1. Ab wann konnten über welche Verkaufskanäle in den USA Module bestellt werden?

  2. Wie viele Module wurden in 2021 in den USA verkauft?


Wortmeldung und Fragen zum Komplex GV 2021:

Die Generalversammlung der MBT am 04.05.2021 fand aufgrund der COVID-Regularien ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Aktionärsfragen an den Verwaltungsrat konnten per Email gestellt werden.

MBT veröffentlichte erst auf öffentlichen Druck hin am 16.06.2021 kurz nach der Verkündung der Fremdkapitalfinanzierung die öffentliche Urkunde über die beschlossenen Statutenveränderungen. Diese wurde aber bereits am 04.05.2021 beurkundet.

Das gesamte Protokoll der Generalversammlung wurde den MBT-Aktionären bis zum 09.07.2021 vorenthalten und somit auch erst nach Abschluss der Emission der Wandelanleihe und der Ausgabe neuer Aktien. Der Aktienkurs verlor nach Abschluss der Kapitalmassnahmen innerhalb weniger Tage über 20% an Wert.

  1. Wurden zu der Generalversammlung alle Verwaltungsratsmitglieder eingeladen?

  2. Waren alle Verwaltungsratsmitglieder bei der Generalversammlung anwesend bzw. per Telefon oder Video zugeschaltet? Wenn nein, welche Mitglieder waren nicht anwesend und was war die Begründung für die Absenz?

  3. Waren alle Verwaltungsratsmitglieder in die Beantwortung der Aktionärsfragen involviert? Wenn nein, von wem wurden die Fragen beantwortet?

  4. Wurden die Fragen der Aktionäre am Tag der Generalversammlung beantwortet?

  5. Warum wurde die notarielle Urkunde, welche am Tag der Generalversammlung bereits beurkundet wurde, trotz Anmahnung erst mit über einem Monat Verspätung veröffentlicht?

  6. Warum wurde das Protokoll erst mit neun Wochen Verspätung veröffentlicht?

  7. Wurden mögliche rechtliche Folgen der signifikant verspäteten Veröffentlichung geprüft? Insbesondere in Hinblick auf die Gewährung des Konsortialkredits und der anschliessenden Emission von Wandelanleihen und neuen Aktien. Wenn ja, wann erfolgte die Prüfung und durch wen? Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

Wortmeldung und Fragen zum Komplex David Rühl:

Der Journalist David Rühl hat seit 2019 zahlreiche Videos zu MBT über seinen Youtube-Kanal „NebenwerteJunkie“ veröffentlicht. Der Co-Geschäftsführer von Sentis Capital Anton Karl hat David Rühl den Kontakt zu MBT vermittelt und im Sommer 2020 MBT nahegelegt, dass Herr Rühl für die Erstellung und Verbreitung von positiven Videos über MBT bezahlt werden soll. Herr Rühl selber hat nie in seinen Videos auf mögliche Interessenskonflikte hingewiesen.

  1. In welchem Zeitraum und auf welcher vertraglichen Grundlage war Herr Rühl für MBT tätig?

  2. Welche Entlohnung hat Herr Rühl für seine Tätigkeiten erhalten?

  3. Hat Herr Rühl von MBT vertrauliche Informationen erhalten und wenn ja, musste er eine Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen? Wird oder wurde er als Insider bei MBT geführt?

  4. Herr Rühl hat insbesondere bei nicht-qualifizierten Privatanlegern in Deutschland die Aktie beworben. MBT hat keinen Wertpapierprospekt in Deutschland genehmigen lassen. Hat MBT bzgl. des Engagements von Herrn Rühl die kapitalmarktrechtlichen Folgen in Deutschland geprüft? Wenn ja, wann und vom wem?



Fragen zu Traktandum 4:


Wortmeldung und Fragen zum Komplex Interessenskonflikte Mark Kerekes:

Die Petr Kondrashev zugehörige Sentis Capital meldete nach erfolgter Kapitalerhöhung bei MBT im Juli 2020 eine Beteiligung in Höhe von 14.73%. Im Wertpapierprospekt wird Sentis Capital als nahestehende Person von Verwaltungsrat Mark Kerekes aufgeführt.

In einem öffentlich gemachten Schreiben vom 23.06.2021 behauptet der Anwalt von Sentis Capital, Dr. Hans Baumgartner, dass Sentis Capital ein langfristig orientierter Investor sei und keinen Handel mit Aktien oder Derivaten der MBT betreibe.

Nur drei Wochen später, am 13.07.2021 musste Sentis Capital das Unterschreiten der 10%-Schwelle melden und gibt den Anteil an MBT neu mit 9.5% an. Damit stellten sich die zuvor vom Sentis-Anwalt gemachten Aussagen als falsch heraus. Sentis Capital hatte zu dem Zeitpunkt ca. ein Drittel seiner Aktien an MBT verkauft.

Trotz der Tatsache, dass Herr Kerekes in den Verwaltungsrat der MBT von Sentis Capital entsendet wurde und Herr Anton Karl den Eindruck erweckte, über MBT-Interna zu verfügen, wurden keine Management-Transaktionen gemeldet. In einer Aussendung der Sentis Capital vom 13.07.2021 wird informiert, dass eine derart hohe Beteiligung an MBT nicht angestrebt wurde. Es ist davon auszugehen, dass auch Herr Kerekes als Co-Geschäftsführer der Sentis Capital wusste, dass der Anteil an MBT wieder deutlich reduziert werden würde. Dritten gegenüber machte er wiederholt die Aussage, dass er am Investitionserfolg der MBT-Beteiligung von Sentis Capital im Rahmen von Bonus-Regelungen substantiell, wie auch sein Co-Geschäftsführer Anton Karl, profitieren würde.

Herr Kerekes hätte somit eklatante Interessenskonflikte. Dies ist insbesondere deshalb pikant, da MBT im Jahr 2021 zahlreiche positive Ankündigungen für die Zukunft gemacht hat, welche bis heute nicht realisiert wurden. Es könnte der Eindruck entstehen, dass Herr Kerekes als Verwaltungsrat bewusst auf die Meldungen Einfluss genommen hat, um Sentis Capital einen höheren Verkaufspreis seiner MBT-Aktien zu ermöglichen.

In der Meldung vom 13.07.2021 wird hingegen behauptet, dass er nicht an den Gewinnen der Sentis Capital Cell 3 PC partizipiert, welche die MBT-Beteiligung hält.

Der SASV hält eine Beteiligung von Verwaltungsräten direkt oder indirekt für wünschenswert, erwartet dann aber volle Transparenz über Transaktionen und mögliche Interessenskonflikte. Wenn der grösste Aktionär oder deren Organe mit erheblichem Einfluss auf die Gesellschaft, aktiv mit deren Aktien handeln, ohne dass dieses dem Markt mitgeteilt wird, ist dies ein inakzeptabler und rechtlich bedenklicher Zustand.


Fragen an Herrn Mark Kerekes:

  1. Haben Sie in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 am Investitionserfolg der Beteiligung von Sentis Capital direkt oder indirekt partizipiert?

  2. Gibt es aktuell oder gab es in der Vergangenheit Vereinbarungen, nach denen Sie direkt oder indirekt an dem Investitionserfolg der MBT-Beteiligung von Sentis Capital partizipieren?

  3. Können Sie vor der Generalversammlung ausschliessen, dass Sie auch zukünftig durch neue Vereinbarungen am Investitionserfolg der MBT-Beteiligung von Sentis Capital partizipieren werden?


Wortmeldung und Fragen zum Komplex Urs Schenker:

Sentis Capital hat in der Vergangenheit die Mandatierung der Kanzlei des ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Alexander Vogel öffentlich kritisiert.

Auf Wunsch von Sentis Capital wurde der ehemalige Anwalt von Sentis Capital Urs Schenker zunächst Sekretär des Verwaltungsrates und später Mitglied des selbigen.

  1. Welches Honorar hat Urs Schenker für seine Tätigkeit als Sekretär des Verwaltungsrates in den Jahren 2020 und 2021 erhalten?

  2. Wurde darüber hinaus die Kanzlei von Urs Schenker – Walder Wyss – mandatiert?

  3. Wenn ja, welche Honorarnoten hat Walder Wyss in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an MBT gestellt?

  4. Ist Sentis Capital weiterhin Mandantin von Walder Wyss? Wenn ja wurden entsprechende Interessenskonflikte geprüft? Wenn ja wann und durch wen?


Wortmeldung und Fragen zum Komplex Franz Richter:

Der Präsident des Verwaltungsrates von MBT, Franz Richter, fliegt regelmässig mit seinem Privatflugzeug zu Generalversammlungen und Sitzungen des Verwaltungsrates. Für ein Unternehmen, welches seit Jahren defizitär ist und sich für Klimaschutz und eine Verringerung des CO2-Fussabdruck einsetzt ist das ein bedenkliches Verhalten.

  1. Welche Kosten wurden MBT für die Nutzung des Privatflugzeugs in Rechnung gestellt?

  2. Wurde der CO2-Fussabdruck dieser Flüge berechnet? Wenn ja, wie hoch ist dieser?


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