UBS-RTPF/TARF: Vergleichsmöglichkeiten mit Entschädigung bis zu 90% – Geschädigte können sich weiterhin melden
- vor 7 Stunden
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Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SAV) erhält weiterhin Rückmeldungen von Anlegerinnen und Anlegern, die durch sogenannte RTPF (Range Target Profit Forwards) oder ähnliche Produkte der UBS finanzielle Verluste erlitten haben. Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) sieht Anhaltspunkte für unzureichende Risikoaufklärung und ruft Betroffene dazu auf, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Komplexe Produkte mit hohem Verlustrisiko
Bei RTPF-Produkten handelt es sich um komplexe, strukturierte Devisentermingeschäfte. Nach Einschätzung des SASV wurden diese Produkte in vielen Fällen aggressiv vermarktet, ohne dass die besonderen Risiken – insbesondere die Möglichkeit sehr hoher Verluste – für private Kundinnen und Kunden ausreichend verständlich erklärt wurden. Betroffene geben an, dass die Produkte nicht zu ihrem Risikoprofil passten.
Medienberichte: UBS zeigt sich vergleichsbereit
Gemäss eigener Aussage hat die UBS in zahlreichen Fällen bereits aussergerichtliche Vergleiche abgeschlossen und die betroffenen Kundinnen und Kunden entschädigt. Diese Aussage deckt sich mit den dem SASV vorliegenden Informationen, wonach Vergleichssummen von bis zu 90% des Schadens vereinbart wurden. Nur in Ausnahmefällen, nämlich bei nachweislich professionellen Anlegerinnen und Anlegern, zeigt sich die UBS zurückhaltender.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der SASV allen Geschädigten, die noch keinen Vergleich abgeschlossen haben, aktiv zu werden.
Geschädigte können sich melden
Der SASV lädt alle Anlegerinnen und Anleger, die durch UBS-RTPF-Produkte Verluste erlitten haben, ein, sich über das folgende Formular beim SASV zu melden. Ziel ist es, einen Überblick über die noch offenen Fälle zu gewinnen und Betroffene über mögliche nächste Schritte zu informieren.

