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Vorbereitung rechtlicher Schritte gegen Meyer Burger – Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) unterstützt geschädigte Anleger

Aktualisiert: 12. März

Die Meyer Burger Technology AG (MBT) steht im Verdacht, den behaupteten Technologievorsprung und die eigenen wirtschaftlichen Aussichten jahrelang zu positiv dargestellt zu haben. Ziele wurden zu spät korrigiert – in der Folge erlitten Anleger hohe Schäden. Auch machte MBT wiederholt falsche oder missverständliche Angaben in Ad-hoc-Meldungen und bei Antworten auf Aktionärsfragen an Generalversammlungen. Besonders schwerwiegend sind die unzutreffenden Angaben zu relevanten Vertragsinhalten des für MBT sehr wichtigen Abnahmevertrags mit DESRI. Der Schweizerischer Anlegerschutzverein (SASV) bereitet rechtliche Schritte gegen MBT vor und prüft für Aktionäre mögliche Schadensersatzansprüche. Betroffene Aktionäre können beim SASV ihr Interesse anmelden und sich registrieren.   

 

Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) wurde in den letzten Wochen von mehreren Aktionären der Meyer Burger Technology AG (MBT) kontaktiert, welche sich von der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat von MBT getäuscht sehen und hohe Verluste beklagen. Die Aktie hat seit ihrem Höchstkurs im letzten Jahr fast 90 Prozent verloren. Die Zürcher Kantonalbank sieht das Überleben von MBT in ihrem kürzlich veröffentlichten Research Bericht am seidenen Faden hängen und rechnet ohne umfangreiche Rekapitalisierung mit einer Insolvenz von MBT bereits im Frühjahr 2024.

 

Der SASV sieht einen dringenden Verdacht, dass MBT den Kapitalmarkt in der Vergangenheit wiederholt falsch oder zu spät informiert und den eigenen wirtschaftlichen Ausblick zu positiv dargestellt hat:

 

Technologievorsprung

Im Juli 2020 veröffentlichte MBT in Zusammenhang mit der damals durchgeführten Kapitalerhöhung eine technologische Roadmap, deren Zielwerte bis heute signifikant verfehlt wurden. So stellte MBT im Juli 2020 für das Jahr 2024 Wirkungsgrade von 22.4% (HJT+Smartwire), 24.5% (IBC) und 28.3% (HJT-Perowskit-Tandem) für die eigenen Module in Aussicht. Der höchste Wirkungsgrad für MBT-Module beträgt heute aber nur 21.8% und Module auf Basis der IBC- oder Tandemtechnologie wurden bis heute nicht präsentiert.

 

Gleichzeitig unterschätzte MBT die technologischen Fähigkeiten der Konkurrenz. So erwartete MBT im Juli 2020, dass die Wirkungsgrade der HJT-Wettbewerber Anfang 2024 nur bei 21.3% liegen würden. Konkurrenten erzielen aber bereits Wirkungsgrade im vergleichbaren Residential-Segment von bis zu 23.6% und liegen über den Werten von heutigen MBT-Modulen.

 

Auch unterschätzte MBT die Penetration durch die schon damals aufkommende TOPCon-Technologie, welche PERC als Mainstream-Technologie im Residential-Segment bereits abgelöst hat. Auch hier werden Wirkungsgrade erzielt, welche über denen der MBT-Module liegen.

 

Der angebliche technologische Vorsprung von MBT entpuppte sich somit als Illusion.

 

Finanzieller Ausblick

Der angebliche Technologievorsprung der MBT-Module gegenüber der Konkurrenz wurde von MBT im Juli 2020 jedoch als Grund für die angenommene Preisprämie für die eigenen Module genannt und bildet somit die Grundlage des kommunizierten finanziellen Ausblicks. In der Folge stellte MBT bereits ab 400 MW Produktionsvolumen ein ausgeglichenes EBITDA in Aussicht und erwartete für 2023 einen Umsatz in Höhe von CHF 400-450 Mio. bei einer EBITDA-Marge von 25-30%.

 

Schon an der Generalversammlung im Mai 2021 stellten Aktionäre kritische Fragen zur technologischen Roadmap und dem finanziellen Ausblick. MBT veröffentlichte das GV-Protokoll ohne adäquate Antworten zu geben erst zehn Wochen später auf öffentlichen Druck hin. Vor Veröffentlichung des Protokolls warb MBT bei Investoren und Banken Eigen- und Fremdkapital in Höhe von fast EUR 500 Mio. ein.

 

Im Juni 2021 wurde der finanzielle Ausblick dann sogar noch erhöht: Für 2023 wurde neu ein Umsatz in Höhe von mindestens CHF 550 Mio. in Aussicht gestellt. Die EBITDA-Marge sollte mindestens 25% betragen.

 

Auch wurde im Juli 2021 seitens MBT behauptet, dass nur noch ein Kapitalbedarf von EUR 45 Mio. für einen Kapazitätsausbau auf 7 GW bis 2027 bestehen würde.

 

Im März 2022 meldete MBT, dass der finanzielle Ausblick aufgrund einer beschleunigten Expansion überarbeitet werden solle.

 

Im August 2022 reduzierte MBT die in Aussicht gestellten Produktionszahlen und erwartete für 2022 auf „Run-Rate-Basis“ zumindest ein EBITDA-Break-even.

 

Im März 2023 wurde für das Gesamtjahr ein positives EBITDA-Ergebnis in Aussicht gestellt.

 

CEO Gunter Erfurt bestätigte noch im Juni 2023 in einem Interview die Prognose eines positiven EBITDA für 2023. Gut einen Monat später meldete MBT ad-hoc vorab ein negatives EBITDA für das erste Halbjahr 2023 von CHF 42 Mio. und verzichtete fortan auf eine EBITDA-Prognose.

 

MBT dürfte bereits im Juni 2023 und vermutlich auch noch früher die Erkenntnis gehabt haben, dass die kommunizierten Prognosen nicht mehr erreichbar sind und hat diese trotzdem in einem Anlegermagazin bestätigt.

 

Am 10.05.2023 hat MBT darüber hinaus eine Wandelanleihe im Volumen von EUR 250 Mio. platziert. Marktbeobachter berichteten schon damals von deutlichen Preisrückgängen – insbesondere im Hocheffizienz-Segment – und dem Aufbau von Lagerbeständen.

 

Am 17.01.2024 meldete MBT ein vorläufiges EBITDA für 2023 von CHF -126 Mio. und kündigte einen kurzfristigen Kapitalbedarf von CHF 450 Mio. an.

 

Verkauf MBT-Module in den US-Markt

MBT kündigte im März 2021 an, den für 2022 vorgesehenen Markteintritt in die USA vorzuziehen und schon im 2. Halbjahr 2021 erste Umsätze durch den Modulverkauf in den USA zu erzielen.

 

Im August 2021 bestätigte MBT, dass in den USA eine schlagkräftige Vertriebsstruktur aufgebaut worden sei.

 

Im Mai 2022 verweigerte MBT die Antwort auf eine Aktionärsfrage, ab wann denn nun und über welche Kanäle Kunden in den USA Module beziehen könnten. Als Grund für die Verweigerung wurde angegeben, dass dies ein Geschäftsgeheimnis sei.

 

MBT gibt bis heute auch nicht an, wie viele Module bisher tatsächlich in die USA verkauft werden konnten. Es ist erstaunlich, dass MBT im Jahr 2023 trotz der höheren Verkaufspreise in den USA und der Marktabschottung gegenüber chinesischen Modulen nicht in der Lage war, zumindest einen Teil des hohen Lagerbestandes von 360 MW in den USA zu veräussern. 

 

Abnahmevertrag DESRI

Im August 2022 meldete MBT einen Abnahmevertrag für in den USA hergestellte Module mit dem US-Unternehmen D. E. Shaw Renewable Investments (DESRI) für ein Volumen von 3.75 GW und einem Vorkaufsrecht („right of first refusal“) auf weitere 1.25 GW.

In einer weiteren Meldung im Oktober 2022 verlautbarte MBT, DESRI habe einen Abnahmevertrag im Volumen von 3.75 GW mit einer Option („option“) auf weitere 1.25 GW unterzeichnet.

Auf der ausserordentlichen Generalversammlung im Oktober 2022 stellte ein Aktionär die Frage, ob DESRI nun eine Option oder ein Vorkaufsrecht gewährt worden sei. Verwaltungsrat Urs Schenker bügelte die Aktionärsfrage ab und behauptete, dass die zwei Begriffe für dasselbe verwendet worden seien (ein Vorkaufsrecht sei eine bedingte Option) und ergänzte, dass es am Ende unerheblich sei, wer die weiteren 1.25 GW kaufe.

Im November 2022 wurde eine ordentliche Kapitalerhöhung in Höhe von CHF 250 Mio. durchgeführt. Im dazugehörigen Wertpapierprospekt steht aber folgendes: „DESRI Procurement has the unilateral option to extend the aggregate volume to 5 GW and has a right of first refusal for further volumes after the envisaged supply period.“ (Übersetzt: "DESRI Procurement hat die einseitige Option, das Gesamtvolumen auf 5 GW zu erweitern und verfügt über ein Vorkaufsrecht für weitere Mengen nach dem geplanten Lieferzeitraum.")

 

Auf der Generalversammlung im Mai 2023 konfrontierte ein Aktionär Urs Schenker auf diesen Widerspruch. Urs Schenker erklärte, dass der Vertrag nach US-Recht geschlossen sei und wiederholte seine Behauptung, dass die beiden Begriffe für dasselbe verwendet worden seien.

 

Das trifft jedoch nicht zu: Ein Vorkaufsrecht („right of first refusal“) und eine einseitige Option („unilateral option“) sind klar voneinander zu unterscheiden. Die Option verpflichtet MBT einseitig, DESRI zu einem definierten Preis Module zu liefern, wenn DESRI die Option ausübt. Durch die Gewährung der Option trägt MBT damit ein substanzielles Preisänderungsrisiko, welches sie bei einem Vorkaufsrecht, bei welchem der Kaufpreis typischerweise nicht im vornherein bestimmt wird, nicht tragen müsste. Der wirtschaftliche Wert eines Vorkaufrechts unterscheidet sich grundlegend von demjenigen einer einseitigen Option. Die Gewährung der Option hat Auswirkungen auf die wirtschaftliche Attraktivität des mit DESRI abgeschlossenen Abnahmevertrags. Aufgrund des Preisänderungsrisikos ist bei einer Optionsgewährung auch regelmässig die Bildung von entsprechenden Passiven in der Bilanz zu prüfen.

 

Weiter behauptete Verwaltungsrat Urs Schenker an der ausserordentlichen Generalversammlung im Oktober 2022 in seiner Antwort auf die Frage, welchen Anteil MBT an den „tax cash credits“ behalten dürfe, das folgende: „Ja, wir haben etwas abgemacht, wir geben dem Kunden einen Teil der Vorteile, aber den grössten Teil behalten wir.

 

Im Protokoll findet sich dann aber eine abweichende Antwort wieder: „Verwaltungsratsmitglied Prof. Dr. Urs Schenker erklärt, dass im Vertrag mit DESRI die Weitergabe eines Teils der ausserordentlichen Steuergutschriften vereinbart wurde, wobei ein Teil der Vorteile an den Kunden weitergegeben, und ein Teil voraussichtlich von Meyer Burger behalten werde.

 

Es ist ein bedeutender Unterschied, ob nun der grösste Teil oder bloss voraussichtlich ein Teil der Steuergutschriften bei MBT verbleiben.

 

Bezahlung des Börsenbloggers David Rühl

An der Generalversammlung im Mai 2022 stellte eine Aktionärin die Frage, auf welcher vertraglichen Grundlage und in welchem Zeitraum der bekannte Finanzblogger David Rühl für MBT tätig war und in welcher Höhe er dafür bezahlt worden sei.

Als Antwort auf diese Frage erklärte Verwaltungsrat Urs Schenker, dass es zwischen Herrn David Rühl und MBT keine vertragliche Beziehung und keine Entschädigung gäbe. Herr David Rühl sei aus eigenem Antrieb tätig.

 

Diese Antwort von MBT ist falsch. Dem SASV liegen zahlreiche Belege einer bezahlten Tätigkeit von David Rühl für MBT vor. David Rühl wurde auf Wunsch von Sentis-Geschäftsführer Anton Karl von MBT beauftragt, Videos zu erstellen, in denen Aktie und Unternehmen besprochen werden. Zahlreiche Privatanleger sind durch die Videos und weitere Beiträge von David Rühl auf die MBT-Aktie aufmerksam gemacht worden. David Rühl hat in seinen Videos und Beiträgen nie auf eine Bezahlung durch MBT hingewiesen.

 

Rechtliche Schritte

Der SASV bereitet aufgrund der mangelhaften Transparenz und den wiederholten Verfehlungen von MBT Anzeigen wegen Verdachts auf Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten sowie wegen Verdachts auf Marktmanipulation vor.

 

Sodann behält sich der SASV vor, Strafanzeige wegen Verdachts auf Kursmanipulation einzureichen. Weitere rechtliche Schritte, namentlich Zivilklagen gegen einzelne Mitglieder der Geschäftsführung und des Verwaltungsrats, werden geprüft.

 


Aktionäre von MBT können sich unter https://anlegerschutzverein.ch/mbt#mbtregistrierung registrieren, wenn sie über die weiteren Schritte des SASV in dieser Sache informiert bleiben wollen.

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