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Der Schweizerische
Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein.

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Watchlist

Watchlist

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Unternehmen, bei denen der SASV bereits aufgrund von Hinweisen zu Verstössen betreffend Corporate Governance und Transparenz aktiv ist.

Über das Hinweisgeberportal können Sie Verfehlungen und Missstände betreffend Corporate Governance und Transparenz von Unternehmen in der Schweiz an den Schweizerischen Anlegerschutzverein melden. Der Schweizerische Anlegerschutzverein ist für jeden Hinweis dankbar! Jedem Hinweis wird mit Juristen nachgegangen!

Vision

Vision

 Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) setzt sich für Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt sowie die Förderung und Durchsetzung von Anlegerrechten in der Schweiz ein. Er bezweckt die schutzwürdigen Agenden von Anlegern in Bezug auf Geldanlagen wahrzunehmen und sie hierbei auch bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird der Verein auch das Vorgehen von Wertpapierbesitzern mit dem Ziel fördern, Rechte gegenüber Unternehmungen, deren Organen sowie Gross- und Mehrheitsaktionären durchzusetzen. Dazu zählen Sonderprüfungen, Verantwortlichkeitsklagen gegen das Management auf Schadenersatz wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung oder wegen Verfolgung von Eigeninteressen. Somit soll zum Schutz von Anlegerrechten ein Gegengewicht zum Verwaltungsrat und Grossaktionären von börsenkotierten Gesellschaften gebildet werden.

Ziel ist es, für gute Corporate Governance und Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu sorgen

Der SASV ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

Stimmrechtsvertretung

Stimmrechtsvertretung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft (Art. 698 Abs. 1 OR) in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Jeder Aktionär kann an der Generalversammlung selbst teilnehmen oder sich - z.B. den SASV - vertreten lassen. Der Wahrnehmung des Stimmrechts kommt einer Hohe Bedeutung zu, denn auf der Generalversammlung werden Entscheidungen getroffen, die für die Zukunft des jeweiligen Unternhemens von grosser Bedeutung sein können.

Die Generalversammlung beschliesst gemäss Art. 698 Abs. 2 OR beispielsweise:

  • die Festsetzung und Änderung der Statuten;

  • die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revi­sions­stelle;

  • die Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung;

  • die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfas­sung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme;

  • die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates.

 

Nur wenn bei all diesen Entscheidungen sinnvolle Beschlüsse gefällt werden, kann sich ein Unternehmen nachhaltig positiv entwickeln. Das langfristige Vermögensinteresse der Aktionäre, der Shareholder Value, steht dabei im Mittelpunkt.

 

Sollten Sie Ihr Stimmrecht an den SASV übertragen wollen, kontaktieren Sie uns gerne.

Hinweisgeberportal

Erfreulicherweise hält sich die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in der Schweiz an die Vorschriften betreffend Corporate Governance und Transparenz.

Über das Hinweisgeberportal können Sie Verfehlungen und Missstände betreffend Corporate Governance und Transparenz von Unternehmen in der Schweiz an den Schweizerischen Anlegerschutzverein melden. Der Schweizerische Anlegerschutzverein ist für jeden Hinweis dankbar!

Jedem Hinweis wird mit Juristen nachgegangen!

Vielen Dank!

Hinweisgeberportal
Team

Initiatorin

Gisele Nov2017-full_edited.jpg

© Julian Bergnard

Gisèle Vlietstra

Gisèle Vlietstra ist eine schweizerische Privatanlegerin mit Fokus auf Investitionen in den Bereichen Medizin, Biotech und Erneuerbare Energien. Sie setzt sich öffentlich für Aktionärsrechte ein, da sie sich für einen Kapitalmarkt stark macht, der die Vorschriften betreffend Corporate Governance und Transparenz einhält und sieht aufgrund ihrer Erfahrungen als Privatanlegerin die Notwendigkeit einer Interessenvertretung für Privatanleger in der Schweiz. Sie möchte sich aktiv einsetzen, um die Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu erhöhen. Sie ist daher für jeden Hinweis über das Hinweisgeberportal dankbar!

Generalsekretär

Generalsekretär

Arik Röschke.png

Dr. oec. HSG Arik Röschke

Arik Röschke ist Generalsekretär des Schweizerischen Anlegerschutzverein und setzt sich für Transparenz und gute Corporate Governance ein. Er engagiert sich im Schweizerischen Anlegerschutzverein, um die Transparenz auf dem schweizerischen Kapitalmarkt zu erhöhen. Er ist daher für jeden Hinweis über das Hinweisgeberportal dankbar!

Vorstand

Konsulent

Tobias Aggtelek.tiff

Dr. iur. Tobias Aggteleky

Bereits während seines Anwaltspraktikums für die Zulassung zur Anwaltsprüfung stellte Tobias Aggteleky fest, dass der Anlegerschutz in der Schweiz nur ungenügend ausgebaut ist. Aus diesem Grund entschied er sich, sich als Anwalt für Anleger und Kleinaktionäre einzusetzen. Er ist für jeden Hinweis über das Hinweisgeberportal dankbar!

Medienberichte

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