Update – Mögliche Verzögerung aufgrund Beschwerde ans Bundesgericht
- Schweizerischer Anlegerschutzverein
- 23. Sept.
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Die Bestellung der beiden Co-Gutachter Prof. Dr. Peter Leibfried und Roger Neininger wurde von einer anderen Klägerin beim Bundesgericht angefochten. Sollte das Bundesgericht auf die Beschwerde eintreten, könnte dies das Verfahren vor dem Handelsgericht um einige Monate verzögern.
Beschluss des Handelsgerichts vom 8. Juli 2025 angefochten
Mit Beschluss vom 8. Juli 2025 hatte das Handelsgericht Prof. Dr. Peter Leibfried und Roger Neininger als Gutachter bestätigt. Die Einwände verschiedener Parteien gegen die beiden Gutachter hatte das Gericht zurückgewiesen (vgl. Update vom 15. Juli 2025).
Gegen diesen Beschluss des Handelsgerichts hat eine Klägerin Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Klägerin macht zum einen geltend, den beiden vom Handelsgericht ernannten Gutachtern würde das Fachwissen und die Erfahrung in Bezug auf die Bewertung einer global tätigen Bank fehlen. Zum anderen rügt die beschwerdeführende Klägerin, dass die beiden Gutachter befangen seien. Ähnliche Kritik hatte vor dem Handelsgericht auch die UBS vorgebracht (vgl. Update vom 15. Juli 2025).
SASV hat Vertrauen in die Fähigkeiten und die Unabhängigkeit der Gutachter
Wie bereits im Update vom 15. Juli 2025 ausgeführt, teilt der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) diese Kritik nicht. Vielmehr vertraut er auf die fachlichen Kompetenzen der beiden Gutachter und darauf, dass sie ein objektives und technisch einwandfreies Gutachten zum Fortführungswert der Credit Suisse im Hinblick auf die Fusion erstellen werden.
Drohende Verzögerung
Zurzeit ist noch offen, ob das Bundesgericht auf die genannte Beschwerde der Klägerin eintreten wird. Sollte das Bundesgericht sich der Sache annehmen, würde dies ein mehrmonatiges Beschwerdeverfahren zur Folge haben, in dem das Bundesgericht über die Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Gutachter entscheiden müsste. Während der Dauer des Beschwerdeverfahrens müsste der (Haupt-)Prozess vor dem Handelsgericht ausgesetzt werden, da es nicht zielführend wäre, die Gutachter zu bestellen, bevor das Bundesgericht über ihre Eignung entschieden hat. Dadurch würde sich die Bestellung der Gutachter um einige Monate verzögern.