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Update - Fristerstreckung für die UBS zur Einreichung der Klageantwort

Gerne teilen wir mit Ihnen ein Update zum Verfahren gegen die UBS: Die ursprünglich bis am 15. Dezember 2023 laufende Frist der UBS für die Einreichung der Klageantwort ist vom Gericht erstreckt worden. Neu hat die UBS bis am 10. Januar 2024 Zeit, um die Klageantwort dem Handelsgericht einzureichen. Im Anschluss wird das Handelsgericht die Unterlagen an unseren anwaltlichen Vertreter weiterleiten. Gemeinsam werden dann die nächsten Schritte gesetzt.

 

Die UBS begründete ihren Antrag damit, dass die Frist ursprünglich im Juli 2023 im Zusammenhang mit einem anderen Antrag auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses festgelegt worden war. Da die ursprüngliche Frist die anderen nachträglich eingereichten Anträge nicht berücksichtigte, musste laut UBS angesichts dieser "zusätzlichen Arbeitsbelastung" eine Fristverlängerung gewährt werden. Das Gericht entschied, die von der UBS beantragte Verlängerung zu gewähren. Folglich werden wir Ihnen höchstwahrscheinlich frühestens am 11. Januar 2024 (die Frist endet am 10. Januar 2024 um Mitternacht) etwas vorlegen können. Voraussichtlich wird es jedoch einige Tage länger dauern wird, bis das Handelsgericht die Akten weitergeleitet hat und wir Ihnen die Antwort mit einer Zusammenfassung zukommen lassen können.

 

Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, wenn Sie nicht sofort eine Mitteilung von uns erhalten. Im Interesse der Gleichbehandlung teilen wir alle Neuigkeiten stets allen Teilnehmern des Newsletters gleichzeitig und unaufgefordert mit. Sie brauchen daher nicht im Vorfeld nach einem Update fragen. Wir werden uns bemühen, Sie so schnell wie möglich zu informieren. Daher hatten wir Ihnen zwischenzeitlich kein Update geschickt, da wir keine neuen Informationen über das Verfahren hatten. Sollte es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse geben, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Gerne teilen wir Ihnen ebenfalls mit, dass der SASV ausreichend finanzielle Mittel gesichert hat, um den Prozess bis an das Bundesgericht zu ziehen, sollte dies notwendig sein.



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