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Sie sind als Aktionär oder AT1-Anleihe-Gläubiger im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS betroffen?
Der SASV prüft den Sachverhalt laufend mit Juristen, um die Aussichten einer etwaigen Klage sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten abschätzen zu können. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bleibt Zeit, um das weitere Vorgehen zu durchdenken. Aus Sicht des SASV sollte daher vorerst zugewartet werden, bevor rechtliche Schritte gegen das Vorgehen eingeleitet, sowie Anwälte beauftragt werden, da bei Einzelklagen aufgrund des komplexen Sachverhalts mit enormen Kosten zu rechnen ist, die Erfolgsaussichten bisher jedoch noch nicht gut abgeschätzt werden können.
Sobald es eine neue Einschätzung gibt, wird der SASV diese neuen Erkenntnisse veröffentlichen. Geschädigte sind daher eingeladen, sich beim SASV unter nachfolgendem Formular zu registrieren, um umgehend über das weitere Vorgehen informiert zu werden: