Update – Akteneinsicht und Fortschritt Gerichtsgutachten
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Die Rechtsvertreter des Schweizerischen Anlegerschutzvereins (SASV) konnten beim Handelsgericht Zürich Einsicht in die von der UBS edierten Unterlagen nehmen. Die daraus erlangten neuen Erkenntnisse reichten Sie im Rahmen einer Noveneingabe beim Gericht ein.
Rechtsvertreter und Parteigutachter konnten Akteneinsicht nehmen
Mit Schreiben vom 25. März 2026 bestätigte das Handelsgericht Zürich, dass die UBS die eingereichten Akten nicht zurückgezogen hat, und teilte den Klägern mit, dass diese Akten ab Ende April/Anfang Mai 2026 eingesehen werden könnten (vgl. Update vom 9. April 2026).
Am 13. Mai 2026 konnten die Rechtsvertreter des Schweizerischen Anlegerschutzvereins (SASV) diese Akten vor Ort beim Handelsgericht Zürich einsehen. Dabei liessen sie sich von der IVA Valuation & Advisory AG unterstützen, einer auf Unternehmensbewertungen spezialisierten Beratungsgesellschaft, die im Auftrag des SASV zuvor bereits ein Bewertungsgutachten zur Credit Suisse erstellt hatte.
Sowohl die Rechtsvertreter als auch die IVA Valuation & Advisory AG unterliegen hinsichtlich des Inhalts der eingesehenen Akten einer Geheimhaltungspflicht.
Im Anschluss an die Akteneinsicht brachten die Rechtsvertreter des SASV dem Gericht die aus der Akteneinsicht gewonnen Erkenntnisse im Rahmen einer Noveneingabe zur Kenntnis. Zwar liegen diese Akten dem Gericht und den gerichtlichen Gutachtern ohnehin vor, aus prozessualer Sorgfalt wurden jedoch die wichtigsten Punkte als eigenständige Behauptungen in das Verfahren eingeführt.
Gerichtsgutachter nehmen ihre Arbeit auf
Gleichzeitig haben die beiden vom Handelsgericht bestellten Gutachter ihre Arbeit aufgenommen. In einem ersten Schritt haben sie weitere Unterlagen von der UBS verlangt, die aus ihrer Sicht zur Bestimmung des Fortführungswerts der Credit Suisse zum 19. März 2023 notwendig sind. Die Parteien konnten zu diesem Schritt Stellung nehmen, wobei der SASV keine Einwände hatte.



